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   OLG Hamm, 07.12.2016 - 3 U 122/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,54538
OLG Hamm, 07.12.2016 - 3 U 122/15 (https://dejure.org/2016,54538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.12.2016 - 3 U 122/15 (https://dejure.org/2016,54538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 3 U 122/15 (https://dejure.org/2016,54538)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderung an an die ärztliche Aufklärung bei Entfernung einer Niere bei einem Kind

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderung an an die ärztliche Aufklärung bei Entfernung einer Niere bei einem Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Nierenentfernung beim Achtjährigen - Klinikum haftet für intraoperative Aufklärungspflichtverletzung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nierenentfernung bei einem Kind: Klinik haftet für intraoperative Aufklärungspflichtverletzung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Niere unnötig entfernt? - Klinikum und Ärztin haften für unzureichende Aufklärung über Behandlungsalternativen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Notwendigkeit einer erneuten Aufklärung der Eltern während Operation eines Kindes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nierenentfernung beim Achtjährigen - Klinikum haftet für intraoperative Aufklärungspflichtverletzung

  • versr.de (Kurzinformation)

    Nierenentfernung bei Achtjährigem - Klinikum haftet für intraoperative Aufklärungspflichtverletzung

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Klinik haftet für intraoperative Aufklärungspflichtverletzung bei Nierenentfernung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nieren-OP: Schmerzensgeld nach Verletzung der Aufklärungspflicht

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Schmerzensgeld für achtjährigen Patienten wegen intraoperativer Aufklärungspflichtverletzung

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Ärztliche Aufklärung über riskante Alternative zur Organentfernung?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 01.03.2017)

    Op-Abbruch: Ärzte müssen neu aufklären

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    12.500 Euro Schmerzensgeld wegen Aufklärungspflichtverletzung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 95 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Intraoperative Änderung der Behandlung erfordert neue Aufklärung

Verfahrensgang

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